Verrechnungsstellen haben gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen

Verrechnungsstellen haben gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen

Investitionen für die Wechselplattform werden prinzipiell genehmigt

Mit großer Verwunderung hat die E-Control die heutigen Aussagen der Verrechnungsstellen APCS, AGCS und A&B zur Verzögerung der Online-Wechselplattform gelesen. „Die Behauptung, dass die E-Control eine nicht zeitgerechte Umsetzung der Wechselplattform zu verantworten hätte, halten wir gelinde gesagt für eine Ungeheuerlichkeit. Es ist schlichtweg nicht korrekt, dass die E-Control die erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung dieser Plattform gestrichen hat. Wahr ist vielmehr, dass die Verrechnungsstellen am 6. August 2012 von der E-Control in einem Brief darüber informiert wurden, dass die für die Durchführung des Projekts notwendigen, ausschreibungsbezogenen Kosten dem Grunde nach anzuerkennen sind“, zeigt sich der Vorstand der E-Control in einer ersten Reaktion empört.

Zudem wurden im Zuge des Verfahrens den Unternehmen die vorläufigen Ermittlungsberichte zur Stellungnahme übermittelt – dass nun diese Stellungnahmen teilweise über die Presse erfolgen, ist aus Sicht der E-Control unverständlich. „Wir können und wollen zu den einzelnen genannten Vorwürfen medial keine Details entgegnen, da die E-Control auf der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen größten Wert legt und die Verfahren ja noch im Laufen sind.“, so die beiden Vorstände der E-Control. Und weiter: „Verwunderlich ist für uns aber auch, dass bisher im Zuge des betreffenden Verfahrens keinerlei Stellungnahmen seitens der Verrechnungsstellen bei der E-Control abgegeben wurden. Entsprechende Reaktionen der E-Control auf mögliche Stellungnahmen der Unternehmen konnten aus diesem Grunde natürlich bisher auch nicht erfolgen. Die Verzögerung des Verfahrens liegt daher ganz klar nicht im Einflussbereich der E-Control.“, betonen die Vorstände.

Der Vorstand der E-Control fordert die Verrechnungsstellen daher dringend auf, ihre gesetzlichen Aufgaben, die sie durch ElWOG und GWG erhalten haben, im Sinne aller österreichischen Energiekonsumenten ordnungsgemäß zu erfüllen.

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