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Händeschütteln vermeiden
Auch wenn es zum guten Ton gehört, seine Kollegen, Vorgesetzten und Geschäftspartner mit einem Handschlag zu begrüßen, sollten Sie in Zeiten einer Pandemie unbedingt aufs Händeschütteln verzichten. Möchte Ihnen jemand die Hand geben, weisen Sie höflich darauf hin, dass Sie aufgrund der Ansteckungsgefahr lieber darauf verzichten möchten.
Home Office
In Zeiten von Videotelefonie und Fernzugriff auf geschäftsinterne Programme und Dienste ist es nahezu jedem möglich, sein Büro ins eigene Wohnzimmer zu verlegen. Sicher ist der direkte Kontakt zu Kollegen, Kunden und Vorgesetzten angenehmer. Während einer Pandemie sollte jedoch jeder sein Möglichstes dazu beitragen, auch nur kleinste Menschenansammlungen zu vermeiden. Wenn es Ihnen also möglich ist, von Zuhause aus zu arbeiten, sollten Sie das unbedingt tun. Umso weniger Menschen sich im Büro aufhalten, desto besser für alle Beteiligen. Zudem sind öffentliche Verkehrsmittel entlastet.
Halten Sie Abstand
Ob Zweier- oder Großraumbüro, man verbringt den kompletten Arbeitstag mit Menschen auf engem Raum. Schaffen Sie einen Abstand zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen, indem Sie die Tische auseinanderrücken. Generell sollten Sie zu Ihren Kollegen einen Körperabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Barrieremaßnahmen können die Gefahr einer Ansteckung durch Tröpfcheninfektion verringern.
Richtig Niesen und Husten
Beim Husten und Niesen werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf Ihre Kollegen übertragen werden. Halten Sie beim Niesen und Husten mindestens einen Meter Abstand zu Ihren Kollegen und drehen Sie sich weg. Niesen und husten Sie idealerweise in ein Einwegtaschentuch, was Sie danach sofort in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Werfen Sie das Taschentuch nicht in den offenen Papiermülleimer neben Ihrem Schreibtisch. Ist auf die Schnelle kein Taschentuch griffbereit, niesen und husten Sie sich nicht in die Hände, sondern in die Armbeuge. Waschen Sie sich nach dem Niesen, Naseputzen und Husten gründlich die Hände
Hände vom Gesicht fernhalten
Gerade bei Bürotätigkeiten fassen wir uns immer wieder ins Gesicht. Wie oft stützen Sie ihren Kopf auf der Hand ab oder machen die berühmte „Denkermiene“? Versuchen Sie dies unbedingt zu unterlassen, denn die Erreger können über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen.
Hände waschen
Auch, wenn Sie es nicht mehr hören können: Händewaschen ist das A und O. Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern. Händewaschen unterbricht diesen Übertragungsweg. Waschen Sie Ihre Hände gründlich 30 Sekunden mit Seife schon bevor Sie das Büro betreten. Dies ist eine wichtige Hygienemaßnahme, um sich selbst und Ihre Kollegen zu schützen. Auch zwischendurch sollten Sie sich stündlich die Hände waschen.
Türen offenlassen
Lassen Sie Ihre Bürotür sowie andere Durchgangstüren geöffnet. So werden Türklinken nicht unnötig oft benutzt. Geschlossene Räume sollten drei- bis viermal täglich für jeweils zehn Minuten gelüftet werden. So verringern Sie die Zahl der Viren in der Luft und schützen Ihre Mund- und Nasenschleimhäute vor Austrocknung.
Kontaktlos und sauber sägen
18.03.2020
Losgröße 1 machen nur wenige. Die Becker Sonder-Maschinenbau GmbH ist solch ein Unternehmen, das auf Maschinen für besondere Anforderungen spezialisiert ist. Es stellt zum Beispiel kontaktlose Sägen her, mit denen ein sehr sauberer Schnitt ermöglicht wird. Wirtschaftsforum hat mit Geschäftsführer Jörg Becker über außergewöhnliche Maschinen, ideenreiche Mitarbeiter und anspornende Kunden gesprochen.
So minimieren Sie die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit!
Trotz der derzeitigen Corona-Pandemie kommen die meisten Beschäftigten tagtäglich Ihrer Arbeit nach. Durch einfach Maßnahmen lässt sich das Infektionsrisiko deutlich senken. Wir haben 7 einfache Tipps für Sie, wie Sie sich und Ihre Kollegen bei der Arbeit vor einer Ansteckung schützen.
Erfolg weiter anheizen
18.03.2020
Seit über 70 Jahren ist die Horn GmbH mit Sitz im baden-württembergischen Gottmadingen als familiengeführtes Unternehmen auf dem Markt vertreten und hat sich als Produzent von mobilen Heizsystemen, Elektroden sowie Fahrradkomponenten einen guten Ruf erarbeitet. Seit Dezember 2019 schreiben Peter und Sandra Hirschel als neue Gesellschafter die Erfolgsgeschichte fort.
Off-Shore-Windpark: Wie eine Mondlandung in der Nordsee
18.03.2020
Vor der Küste Helgolands liegen die beiden Offshore-Windenergieparks Meerwind Süd und Meerwind Ost, die seit 2014 fast 360.000 Haushalte mit Strom versorgen. Betreiber ist die WindMW GmbH mit Hauptsitz in Bremerhaven, die mit ihren Anlagen Pionierarbeit im Offshore-Energiebereich geleistet hat. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jens Assheuer war von Beginn an mit dabei.
In der Regel fängt es ganz harmlos an: verstohlene Blicke, ein nettes Gespräch in der Frühstückspause oder ein Tänzchen während der Betriebsfeier. Doch schnell kann daraus etwas „Ernsthaftes“ werden und schon stecken zwei Mitarbeiter derselben Firma in einer handfesten Liebesbeziehung. Dass dies mehr als Einzelfälle sind, belegt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa. Danach hatte jeder dritte Beschäftigte bereits eine sexuelle Beziehung am Arbeitsplatz, aus denen sich in knapp einem Drittel aller Fälle sogar eine mehrjährige Beziehung entwickelte. Ein prominentes Beispiel unterstreicht das Ergebnis dieser Umfrage. So lernte der frühere US-Präsident Barack Obama seine Frau als Praktikant in einer Anwaltskanzlei kennen.
Einige Tage freinehmen, um endlich den lang ersehnten Töpferkurs zu machen – und dafür auch noch bezahlten Urlaub zu bekommen? Theoretisch ist das möglich, und zwar mit Bildungsurlaub. Allerdings ist für die gelungene Antragsstellung einiges zu beachten. Was genau, das haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Er dient der eigenen Fortbildung und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das Recht auf Bildungsurlaub zählt zu den modernen Errungenschaften von Arbeitnehmern. Geregelt wird der Bildungsurlaub jedoch nicht durch ein Bundesgesetz. Bildung ist Kultur und die Kultur ist Sache der Bundesländer. Deswegen haben mit Ausnahme von Bayern und Sachsen alle deutschen Bundesländer eigene Bildungsurlaubsgesetze erlassen.
Wer den ihm gesetzlich zustehenden Bildungsurlaub in Anspruch nimmt, bekommt dafür von seinem Arbeitgeber bezahlten Urlaub. Die Kosten für die Weiterbildung wie Anreise, Seminargebühren, et cetera, hat der Arbeitnehmer jedoch selbst zu tragen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Teilnehmer an einer Bildungsmaßnahme einen Teil seiner Kosten vom Finanzamt erstattet bekommt. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen zur Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub in eigenen Gesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt sind, greift auf jeden Fall das bundeseinheitliche Steuerrecht.
Bildung ist Landessache und so gibt es für den Bildungsurlaub keine bundesweit einheitliche Regelung. Es sind vielmehr die Gesetze des einzelnen Bundeslandes maßgebend. Wenn Sie genau wissen möchten, welche Regelungen in Bezug auf den Bildungsurlaub gelten, müssen Sie nachschauen, was das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt, gesetzlich festgelegt hat.