Blinden- und Sehbehindertentechnik für mobile Ampelanlagen - Der neue Standard in der Mobilität.
Barrierefreiheit ist die zentrale Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Die Aufgabe ist es, die Nutzung aller Lebensbereiche, vor allem in Baustellen, ohne Hürden für Menschen mit Behinderungen oder Blindheit zu realisieren.
Im öffentlichen Raum und besonders an Baustellen ist es erforderlich, Techniken einzusetzen, welche informieren und akustisch leiten, um das Unfallrisiko sehbehinderter oder blinder Menschen zu senken.
FABEMA® hat zwei Gesamtlösungen konzipiert, die es speziell blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben und im Straßenverkehr teilzunehmen.
Blinden- und Sehbehindertentechnik ist zur Pflicht geworden: Gemäß den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (kurz: RSA 21), ist ab sofort die Anbringung und der Betrieb von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderten bei temporären Lichtzeichenanlagen im Bereich von Arbeitsstellen, wenn Fußgänger beteiligt sind, verpflichtend.