Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Aufzüge
Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Aufzügen zu gewährleisten, muss für jede Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchgeführt werden. Bei der Durchführung einer GBU werden Abweichungen einer Aufzugsanlage zum Stand der Technik und potenzielle Gefährdungen festgestellt.