Als Arbeitnehmer kann man sich nicht darauf verlassen, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Für krankgeschriebene Mitarbeiter gelten in Sachen Kündigung dieselben Voraussetzungen wie bei allen anderen Mitarbeitern auch. Mehr als sechs Wochen Fehlzeiten im Kalenderjahr wegen Krankheit können sogar ganz im Gegenteil als kündigungsrelevant angesehen werden.
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Es ist nicht nötig, dass der Vorgesetzte genau erfährt, unter welcher Krankheit Sie leiden. Aus diesem Grund wird die Diagnose auf der Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber auch nicht vermerkt. Ihr Vorgesetzter muss allerdings wissen, wann er Sie als Mitarbeiter wieder einplanen kann.
Ist der Urlaub vorab genehmigt, ist es kein Problem, ihn auch direkt nach einer Krankschreibung anzutreten.
„Von der Kanzel das Volk mitnehmen“
24.07.2019
Seit fast 100 Jahren steht die DGH-Group aus Dohna für hohe Qualität in Gusstechnik und -bearbeitung. Im Aluminium- und Magnesium-Druckguss-Verfahren produziert sie wesentliche Teile für den Automobilbau. Doch dabei allein soll es nicht bleiben. Geschäftsführer Christoph Müller erzählt im Gespräch mit Wirtschaftsforum, wie sich Hierarchien mit Veränderungen vertragen und warum E-Mobilität in der jetzigen Form kein Heilsbringer ist.
Kapitalanlage mit Gewinn für Kunde, Umwelt und Gesellschaft
24.07.2019
Zuerst war Stefan Keller Kunde der UDI Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nürnberg. Das Geschäft mit dem Grünen Geld hat ihn so sehr überzeugt, dass er als Geschäftsführender Gesellschafter seit Ende 2018 selbst die Geschicke des Unternehmens verantwortet. Geldanlagen in ökologisch nachhaltige und gesellschaftlich sinnvolle Projekte sind das Kerngeschäft der UDI-Gruppe. Seit 20 Jahren sorgt das Unternehmen für den Geldfluss in Projekte zum Wohle von Mensch und Umwelt.
Revolution im Pflanztopf
24.07.2019
Durch seine Tätigkeit als Vertreter bei einem Stuttgarter Gartenbauunternehmen kam der gelernte Kaufmann Helmut Schneider viel in der Branche herum – und hörte dort immer wieder Klagen über den Mangel an geeigneten Systemen für die Pflanzenaufzucht. Weil ihn das Thema nicht losließ, entwickelte er mit seinem damaligen Chef eigene Ideen. Das Ergebnis, ‘easypot’, revolutionierte die Pflanzenaufzucht – und bezeichnete die Geburtsstunde der Helmut Schneider GmbH aus Künzelsau.
Wenn bei der Arbeit etwas schiefläuft, gibt es für schlechte Chefs nur eine Frage, die wirklich wichtig ist: „Wer ist hierfür verantwortlich?“ Anstatt zu überlegen, wie man die aufgetretenen Probleme in der Zukunft vermeiden kann, richten schlechte Chefs ihren Fokus darauf, den Sündenbock zu finden. Diesem wird anschließend systematisch ein schlechtes Gewissen eingeredet. Eine Toleranz für Fehler der eigenen Mitarbeiter gibt es nicht!
Getreu dem Prinzip von Darwin, handhaben schlechte Chefs eine Jeder-gegen-jeden-Mentalität. Diese Philosophie verkörpern sie häufig durch ein herrisches und aggressives Auftreten. Schwächelnde Kollegen werden nicht unterstützt, sondern erniedrigt oder öffentlich zur Schau gestellt.
Die fehlende Toleranz für Fehler der eigenen Mitarbeiter haben wir bereits thematisiert. Was aber passiert, wenn schlechten Chefs (mal wieder) selbst ein Fehler unterläuft? Hierfür haben schlechte Vorgesetze einen Verteidigungsmechanismus entwickelt, der über alle Zweifel erhaben ist: Sie machen keine Fehler! Unabhängig davon, wie eindeutig die Beweislage auch sein mag – schlechte Chefs streiten eigene Fehler ausnahmslos ab.
Schlechte Chefs sind Gewohnheitstiere. Sie lehnen Neues grundlegend ab und machen sich über Einfälle oder Ratschläge ihrer Mitarbeiter lustig. Gerade für kreative Köpfe, kann das schnell enorm frustrierend werden. Innovative Ideen und moderne Konzepte sind mit schlechten Chefs nur sehr schwer durchsetzbar.
Probleme gibt es in den besten Unternehmen. Ein entscheidender Faktor bei der Lösung von Schwierigkeiten ist es, diese mit der Führungsetage besprechen zu können. Genau hier stellen schlechte Chefs sich jedoch regelmäßig quer.
Den perfekten Chef gibt es wahrscheinlich nicht. Trotzdem sollte Ihr Vorgesetzter nicht allzu viele der genannten Eigenschaften haben. Sollte dies jedoch der Fall sein, ist Vorsicht geboten. Versuchen Sie, vorhandene Probleme mit Ihren Kollegen zu besprechen und treten Sie dem Chef gegenüber als kollegiale Gemeinschaft auf. So wird es für besonders gemeine Chefs beispielsweise schwieriger, einzelne Mitarbeiter zur Schau zu stellen.
Viele Arbeitnehmer haben Angst vor negativem Feedback vom Chef. Schlimmer als schlechtes Feedback ist es jedoch, überhaupt kein Feedback zu erhalten. Aus Fehlern kann man schließlich lernen.
Sie möchten wissen, warum ein Kollege kurzfristig entlassen wurde oder das neue Arbeitsprojekt ein jähes Ende gefunden hat? Bei schlechten Chefs suchen Sie die Antworten auf derlei Fragen vergebens. Schlechte Chefs treffen Entscheidungen über die Köpfe ihrer Mitarbeiter hinweg und ohne Erläuterung.
Geschäftsführer und Vorgesetzte dürfen Mitarbeiter sehr wohl nach Hause schicken. Gerade, wenn der Mitarbeiter offensichtlich krank ist und womöglich noch seine Kollegen ansteckt, gebietet es die Fürsorgepflicht des Chefs einzugreifen.
Beim Thema Arbeit und Karriere steht der Arbeitnehmer häufig im Vordergrund. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Führungsetage für die richtige Balance im Büro ebenso entscheidend ist. Wenn schlechte Chefs ihren Mitarbeitern die Stimmung vermiesen, hat das negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima und die Motivation. Wir haben für Sie 10 Eigenschaften zusammengestellt, an denen Sie schlechte Chefs schnell entlarven können.
Viele wissen nicht, wie man sich richtig verhält, wenn man krankgeschrieben wurde. Sollte man das Haus wirklich nicht verlassen? Was darf man und was nicht? Wir haben 8 hartnäckige Irrtümer zum Thema Krankschreibung zusammengefasst.
Mitarbeiter auch mal von Zuhause aus arbeiten lassen oder ihnen anderweitige Freiheiten gewähren? Auf solche Ideen kommen schlechte Chefs gar nicht erst! Sie handhaben ein strenges Kontroll- system und schauen ihren Mitarbeitern gefühlt ständig über die Schulter.
Grundsätzlich muss man seinen Arbeitgeber unverzüglich, also spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag, über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dauert diese länger als drei Tage, muss eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber die Vorlage einer solchen Bescheinigung schon am ersten Krankheitstag verlangen. Daher: Prüfen, welcher Zeitpunkt im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Angst vor der Führungsetage spricht nicht für die Kompetenz des Chefs: Schlechte Vorgesetzte versetzen Ihre Mitarbeiter mit lautstarkem Geschrei oftmals in Angst und Schrecken. Vor allem wenn vorgeschriebene Ziele nicht erreicht werden, verlieren sie die Contenance.